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Untersuchungshaft vermeiden: Strategien und Möglichkeiten

Kanzlei Schudera28. Januar 2024

Untersuchungshaft vermeiden: Strategien und Möglichkeiten

Die Anordnung von Untersuchungshaft (U-Haft) ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die persönliche Freiheit. In diesem Artikel erklären wir, wann U-Haft angeordnet werden kann und wie Sie diese vermeiden können.

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist die Inhaftierung einer beschuldigten Person vor der Verurteilung. Sie dient dazu, das Strafverfahren zu sichern.

Wichtig zu wissen:

  • U-Haft ist keine Strafe
  • Es gilt die Unschuldsvermutung
  • Die Haft muss verhältnismäßig sein

Voraussetzungen für U-Haft

U-Haft kann nur angeordnet werden, wenn:

1. Dringender Tatverdacht

Es muss ein dringender Verdacht bestehen, dass die Person eine Straftat begangen hat.

2. Haftgrund

Mindestens einer der folgenden Haftgründe muss vorliegen:

Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO):

  • Keine festen Bindungen in Deutschland
  • Versuch, sich dem Verfahren zu entziehen
  • Keine Meldeadresse

Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO):

  • Gefahr der Beweismittelvernichtung
  • Beeinflussung von Zeugen
  • Absprachen mit Mittätern

Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO):

  • Bei bestimmten schweren Straftaten
  • Wenn weitere Straftaten zu befürchten sind

Strategien zur Vermeidung

1. Sofortige anwaltliche Vertretung

Je schneller ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser. Ihr Verteidiger kann:

  • Haftprüfung beantragen
  • Haftverschonung erwirken
  • Auflagen vorschlagen

2. Haftverschonung gegen Auflagen

Statt U-Haft können folgende Auflagen angeordnet werden:

Mögliche Auflagen:

  • Kaution/Sicherheitsleistung
  • Meldeauflagen (regelmäßige Meldung bei Polizei)
  • Wohnsitzauflagen (kein Verlassen des Wohnorts)
  • Passabgabe
  • Kontaktverbote
  • Elektronische Fußfessel

3. Haftprüfung

Gegen die Anordnung von U-Haft kann Beschwerde eingelegt werden. Außerdem muss die Haft regelmäßig überprüft werden:

  • Nach 3 Monaten automatische Haftprüfung
  • Jederzeit Antrag auf Haftprüfung möglich

Ablauf bei U-Haft-Anordnung

1. Vorführung beim Haftrichter

  • Muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen
  • Sie haben das Recht auf einen Verteidiger
  • Der Haftbefehl wird verkündet

2. Haftbefehl

Der Haftbefehl enthält:

  • Den Tatvorwurf
  • Die Haftgründe
  • Die Rechtsbelehrung

3. Vollzug

  • Unterbringung in einer JVA
  • Besuchsrechte (Anwalt, Familie)
  • Briefverkehr (außer mit Anwalt) kann überwacht werden

Dauer der U-Haft

Grundsatz: So kurz wie möglich!

Höchstdauer:

  • Normalerweise: 6 Monate
  • Bei schweren Straftaten: bis zu 12 Monate
  • Verlängerung nur in Ausnahmefällen

Was kann Ihr Anwalt tun?

Sofortmaßnahmen:

  1. Haftprüfungsantrag stellen
  2. Haftverschonung beantragen
  3. Auflagen vorschlagen (Kaution, Meldeauflagen)
  4. Akteneinsicht nehmen und Beweise prüfen

Langfristige Strategie:

  • Verfahrensbeschleunigung
  • Aussetzung zur Bewährung
  • Anrechnung auf spätere Strafe

Besonderheiten bei bestimmten Delikten

Betäubungsmitteldelikte

  • Oft Fluchtgefahr angenommen
  • Hohe Kautionen
  • Besondere Auflagen möglich

Wirtschaftsstraftaten

  • Verdunkelungsgefahr häufig im Fokus
  • Kontaktverbote zu Geschäftspartnern
  • Beschlagnahme von Vermögen

Gewaltdelikte

  • Wiederholungsgefahr oft Thema
  • Kontaktverbote zum Opfer
  • Therapieauflagen

Ihre Rechte in U-Haft

✓ Recht auf Verteidiger (Pflichtverteidiger) ✓ Besuchsrecht (Anwalt unbeschränkt) ✓ Briefverkehr ✓ Telefonate (eingeschränkt) ✓ Medizinische Versorgung ✓ Religiöse Betreuung

Tipps für Angehörige

  1. Sofort Anwalt kontaktieren
  2. Kaution vorbereiten (falls möglich)
  3. Dokumente sammeln (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, etc.)
  4. Zeugen benennen
  5. Regelmäßiger Kontakt zum Inhaftierten

Fazit

Untersuchungshaft ist vermeidbar! Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Strafverteidiger können oft Alternativen gefunden werden.

Wichtig: Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt, wenn ein Haftbefehl droht oder bereits erlassen wurde!


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