Kanzlei Schudera
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Fachgebiete

Strafrecht.
Vollständig.

Spezialisierte Strafverteidigung in Darmstadt, Rödermark und Frankfurt - von allgemeinem Strafrecht bis zum Gewaltschutzverfahren. Persönlich, kompetent, 24/7 erreichbar.

01

Von einfachen Delikten bis zu schwersten Vorwürfen

Allgemeines & Kapitalstrafrecht

Körperverletzung, Betrug, Diebstahl und Nötigung - aber auch schwerste Vorwürfe wie Mord und Totschlag. Ich verteidige Sie in allen Bereichen des allgemeinen und schweren Strafrechts: konsequent, erfahren und mit klarer Strategie - vom Ermittlungsverfahren bis zum Schwurgericht.

Körperverletzung (einfach, gefährlich, schwer)
Betrug, Computerbetrug und Urkundenfälschung
Diebstahl, Raub und Unterschlagung
Nötigung, Bedrohung und Stalking
Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung
Vertretung vor dem Schwurgericht
02

Wenn Geschäft zur Strafsache wird

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen gefährden Unternehmen, Karrieren und Existenzen. Mit strategischem Insiderwissen aus Staatsanwaltschaft und Richteramt kenne ich die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden - und nutze dieses Wissen konsequent für Ihre Verteidigung.

Untreue und Unterschlagung
Insolvenzdelikte (Insolvenzverschleppung, Bankrott)
Korruption und Bestechung (§§ 331 ff. StGB)
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Betrug und Abrechnungsbetrug
Compliance-Beratung und strafbefreiende Selbstanzeige
03

Führerschein, Mobilität und Freiheit schützen

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht oder drohender Führerscheinentzug - im Verkehrsstrafrecht zählt schnelles und konsequentes Handeln. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, damit Sie mobil bleiben und keine unnötigen Folgen tragen.

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Fahren unter Drogeneinfluss
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Führerscheinentzug und MPU-Vorbereitung
Fahrlässige Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr
Fahrverbote und Sperrfristen anfechten
04

Klare Strategie bei BtMG-Verfahren

Betäubungsmittelrecht

Das BtMG sieht empfindliche Strafen vor - vom einfachen Besitz bis zum Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels. Mit gezielter Verteidigungsstrategie kämpfe ich für Verfahrenseinstellung, Therapiealternativen oder eine deutliche Strafmaßminimierung.

Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln
Gewerbsmäßiger Handel und Einfuhr
Anträge auf Verfahrenseinstellung (§ 31a BtMG)
Therapy first - Weg zur Bewährungsstrafe
Cannabis-Recht nach dem KCanG
Jugendstrafrecht bei BtMG-Verstößen
05

Schutz der Zukunft junger Menschen

Jugendstrafrecht

Jugendliche und Heranwachsende brauchen besondere Verteidigung. Das Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung statt Strafe - ich nutze diesen Spielraum mit Fingerspitzengefühl und rechtlicher Expertise konsequent zu Ihrem Schutz.

Verteidigung nach JGG (Jugendgerichtsgesetz)
Diversion und Einstellung des Verfahrens
Vermeidung von Jugendstrafe und Eintrag ins BZR
Heranwachsende (18-21 Jahre)
Erzieherische Maßnahmen statt Freiheitsentzug
Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
06

Wenn Gerechtigkeit Ihre Sache ist

Opfervertretung / Nebenklage

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Ich vertrete Sie als Nebenkläger, sichere Ihnen vollständige Akteneinsicht und setze Ihre Rechte - auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Gehör - konsequent durch.

Nebenklage bei Körperverletzung
Akteneinsicht und Verfahrensbegleitung
Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen
Psychosoziale Prozessbegleitung koordinieren
Opferschutzmaßnahmen beantragen
Häusliche Gewalt und Stalking
07

Kontaktverbot, Annäherungsverbot, sofortiger Schutz

Gewaltschutzverfahren

Bei häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohung bietet das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, schnell und effektiv gerichtlichen Schutz zu erwirken. Ich beantrage sofortige Schutzanordnungen - oder verteidige Sie, wenn Ihnen eine Verletzung des Gewaltschutzes vorgeworfen wird.

Kontaktverbot und Annäherungsverbot (GewSchG)
Einstweilige Verfügung auf Schutz
Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt
Stalking (§ 238 StGB) - Verfolgung und Verteidigung
Verletzung des Gewaltschutzgesetzes ahnden
Beratung und Begleitung für Betroffene
Kontakt

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