Strafverteidiger
in Darmstadt.
Ein Ermittlungsverfahren wartet nicht, bis es Ihnen passt. Wer eine Vorladung erhält, eine Durchsuchung erlebt oder einen Strafbefehl im Briefkasten findet, entscheidet meist innerhalb weniger Tage über den weiteren Verlauf.
Rechtsanwalt Daniel Schudera verteidigt Beschuldigte im gesamten Bezirk des Landgerichts Darmstadt - persönlich, ohne Sekretariat, in dringenden Fällen rund um die Uhr.
Was jetzt zu tun ist.
Vier Situationen, in denen die ersten Stunden über den weiteren Verlauf entscheiden.
Vorladung erhalten
Eine Vorladung als Beschuldigter ist keine Einladung zum Gespräch, sondern der Versuch, eine verwertbare Aussage zu bekommen. Sie müssen dort nicht erscheinen und nichts sagen.
Termin nicht bestätigen, nicht aussagen. Ich beantrage Akteneinsicht und antworte erst, wenn ich weiß, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Jetzt anrufenHausdurchsuchung läuft
Ein Durchsuchungsbeschluss lässt sich vor Ort nicht verhindern - der Ablauf aber sehr wohl beeinflussen. Widerspruch gegen die Beschlagnahme muss ausdrücklich erklärt werden.
Beamte eintreten lassen, nichts unterschreiben, nichts erklären. Rufen Sie an, solange die Durchsuchung noch läuft.
Jetzt anrufenFestnahme oder U-Haft
Nach einer Festnahme entscheidet sich innerhalb von Stunden, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Bis zur Vorführung besteht ein Recht auf Verteidigerkontakt.
Sofort anrufen - auch als Angehöriger. Ich kläre den Haftgrund und melde mich unverzüglich beim zuständigen Gericht.
Jetzt anrufenStrafbefehl im Briefkasten
Ein Strafbefehl ergeht ohne Verhandlung. Läuft die Frist ab, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich - samt Eintrag und möglicher Vorstrafe.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Rufen Sie an, bevor sie abläuft - danach ist der Weg versperrt.
Jetzt anrufenWas nach Ihrem
Anruf passiert.
Verteidigung beginnt nicht im Gerichtssaal, sondern mit der Akte. Bis dahin gilt: nichts sagen, nichts unterschreiben.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation, ich ordne sie ein - kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wie ernst die Lage ist und was als Nächstes ansteht.
Akteneinsicht
Ich melde mich als Verteidiger und beantrage Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Erst mit der Akte lässt sich seriös beurteilen, was die Ermittler tatsächlich haben.
Strategie und Verteidigung
Auf Basis der Akte entscheiden Sie und ich gemeinsam: Schweigen, schriftliche Stellungnahme oder aktives Hinwirken auf eine Einstellung. Kommt es zur Verhandlung, vertrete ich Sie vor dem zuständigen Gericht.
In Darmstädter Verfahren führt die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungen; verhandelt wird je nach Straferwartung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Darmstadt. Für Sie ändert das an der Reihenfolge nichts - entscheidend bleibt, dass die Verteidigung steht, bevor eine Anklage geschrieben ist. Alle Rechtsgebiete im Überblick

Rechtsanwalt
Daniel Schudera.
Rechtsanwalt Schudera ist auf das Strafrecht spezialisiert und zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Er vertritt Beschuldigte vom ersten Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung.
Aus der Zusammenarbeit mit Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei kennt er die Abläufe und Bewertungsmaßstäbe der Ermittlungsbehörden - und nutzt dieses Verständnis heute ausschließlich für seine Mandanten.
Sie sprechen dabei durchgehend mit ihm selbst. Kein Sekretariat, keine wechselnden Ansprechpartner, keine Warteschleife.
Kanzleianschrift
Kanzlei SchuderaPfarrgasse 25
63322 Rödermark
Termine
Rödermark liegt im Bezirk des Landgerichts Darmstadt. Besprechungen nach Vereinbarung - auf Wunsch auch bei Gericht oder in der Justizvollzugsanstalt.
Einzugsgebiet
Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, u. a. Dieburg, Reinheim, Babenhausen und Groß-Umstadt. Darüber hinaus Frankfurt, Offenbach und das übrige Rhein-Main-Gebiet.
Fragen aus Darmstadt
Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen in Darmstadt?
Ja. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, können Sie mich als Pflichtverteidiger benennen - das ist Ihr Recht, und Sie sollten davon Gebrauch machen, statt sich einen Verteidiger zuweisen zu lassen. Wichtig: Der Antrag sollte gestellt werden, bevor das Gericht selbst jemanden bestellt.
Wie schnell sind Sie bei einer Festnahme erreichbar?
In akuten Fällen - Festnahme, laufende Durchsuchung, bevorstehende Haftvorführung - bin ich rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Eine erste telefonische Einschätzung erfolgt sofort, alles Weitere richtet sich nach dem Verfahrensstand.
Ihre Kanzlei sitzt in Rödermark - ist das für ein Verfahren in Darmstadt ein Nachteil?
Nein. Rödermark liegt im Bezirk des Landgerichts Darmstadt, die Wege sind kurz. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt, auf Wunsch auch bei Gericht oder in der Justizvollzugsanstalt. Für die Verteidigung zählt ohnehin, wie früh und wie sorgfältig gearbeitet wird - nicht die Entfernung zum Gerichtsgebäude.
Was kostet die Verteidigung?
Das erste Gespräch zur Einschätzung Ihrer Lage ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein transparentes, schriftliches Angebot, bevor Kosten entstehen. Bei Pflichtverteidigung tritt zunächst die Staatskasse für die gesetzlichen Gebühren ein.
Ich habe bereits bei der Polizei ausgesagt. Ist es jetzt zu spät?
Nein. Eine bereits erfolgte Aussage lässt sich nicht zurücknehmen, aber sie ist selten das Ende der Verteidigung. Entscheidend ist, was genau protokolliert wurde und wie es sich in den übrigen Akteninhalt einfügt. Sagen Sie ab sofort nichts weiter und lassen Sie die Akte prüfen.
Je früher, desto mehr Spielraum.
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